Einnahmen Einnahmen-Reformen

Zuckersteuer auf Light-/Zero-Getränke, Nektar, Smoothies und Haferdrinks ausweiten

Fiskalischer Effekt: +200 Mio. € / Jahr

Laut einem Eckpunktepapier des Bundesfinanzministeriums (Stand Aug. 2026, noch frühe Phase, Ressortabstimmung läuft) soll die geplante Zuckersteuer nicht nur zuckerhaltige Getränke wie Limonade erfassen, sondern auch rein süßstoffgesüßte Getränke (u.a. zuckerfreie Light-/Zero-Limonaden), Fruchtnektar, Smoothies und getreidebasierte Drinks (z. B. Hafermilch). Für diese Kategorie ist ein Steuersatz von 26 Cent/Liter vorgeschlagen; für zuckerhaltige Getränke ein gestaffelter 3-Stufen-Tarif nach Zuckergehalt. Fachlich begründet die Deutsche Gesellschaft für Ernährung (DGE) die Einbeziehung von Süßstoff-Getränken damit, dass Zuckerfreiheit nicht automatisch gesünder ist: Auch Süßstoffe sind kein grundsätzlich gesünderer Ersatz für Zucker und können bei regelmäßigem Konsum eigene gesundheitliche Auswirkungen haben. Ziel müsse sein, sich generell an einen weniger süßen Geschmack zu gewöhnen — unabhängig davon, ob er durch Zucker oder Süßstoffe entsteht. Die steuerliche Gleichbehandlung soll zudem verhindern, dass Hersteller Zucker einfach durch Süßstoffe ersetzen, statt Rezepturen insgesamt weniger süß zu gestalten. In der Union ist der Vorschlag umstritten. Laut Eckpunktepapier soll die gesamte Zuckersteuer im kommenden Jahr rund 650 Mio. €/Jahr einbringen (vorherige Schätzung: ~450 Mio. €). Das hier angesetzte Delta von +0,2 Mrd. € ist eine eigene Herleitung aus dieser Differenz, keine im Artikel genannte Einzelzahl für die Ausweitung.

Quelle: tagesschau.de

Abhängige Maßnahme

Diese Reform setzt auf einer anderen Maßnahme auf und wirkt nur zusätzlich, wenn diese ebenfalls aktiviert ist:

→ Zuckersteuer frühzeitig einführen (ab 2027 statt 2028)