Zuckersteuer nach Klingbeil-Entwurf einführen (ab 01.07.2027, 26-38 ct/L; vom Kanzleramt vorerst gestoppt)
Gesetzentwurf des Bundesfinanzministeriums (Klingbeil), Ende September 2026 in die Ressortabstimmung gegeben: Steuer auf zuckergesüßte Erfrischungsgetränke ab 01.07.2027, gestaffelt in drei Stufen von 26 bis 38 Cent pro Liter je nach Zuckergehalt, fällig ab 5 g Zucker pro 100 ml. Ausgenommen sind Zero-Getränke mit Süßstoffen, reine Obst- und Gemüsesäfte sowie alkoholfreies Bier und alkoholfreier Wein. Erwartete Einnahmen für den Bundeshaushalt laut Finanzministerium: 945 Mio. € im ersten Jahr, 1,155 Mrd. € im zweiten Jahr, 1,18 Mrd. € im Jahr 2031. Ob sie im Regierungsentwurf 2027 bereits eingepreist ist, ist unklar: In der Drucksache 21/7300 steht sie nicht als eigener Einnahmetitel (anders als die Tabak- und Alkoholsteuererhöhungen), Presseberichte sprechen dagegen teils davon, sie sei im Haushalt 2027 eingeplant. Der Simulator rechnet sie als zusätzliche Einnahme. Stand 01.10.2026: Das Kanzleramt hat den Entwurf vorerst gestoppt - er weiche vom Vorschlag der FinanzKommission Gesundheit ab (zwei Stufen, höchstens 32 Cent pro Liter, rund 450 Mio. €/Jahr) und sei „in dieser Form in der Regierung nicht mehrheitsfähig". Ob und in welcher Form die Steuer kommt, ist damit offen.
Quelle: t-online.de