Häufig gestellte Fragen

FAQ

Antworten auf die Fragen, die mich per Mail, Bluesky oder RitualDissent-Feedback erreichen. Falls deine Frage hier fehlt: schreib mir gern - und sie landet hier.

Ist Haushaltsloch.de Open Source?

Ich bin selbst großer Open-Source-Fan und denke tatsächlich immer mal wieder darüber nach, das Projekt zu öffnen.

Ehrlich gesagt war Haushaltsloch.de mir bisher "zu klein" für ein eigenes Open-Source-Repo: Unter der Haube steckt eigentlich nur eine schlichte HTML-Seite mit ein bisschen Vanilla-JavaScript, keine große Architektur, kein Framework, kein Build-Prozess.

Was aktuell die Rolle eines öffentlichen Repos übernimmt, ist RitualDissent.com - dieser kleine bunte Kreis unten rechts in der Ecke jeder Seite. Ein Klick darauf aktiviert den Feedback-Modus: Man kann jede beliebige Stelle der Seite markieren und dort direkt einen Kommentar oder einen konkreten Textvorschlag hinterlassen. Diesen Human-in-the-Loop-Feedback-Stream liest mein KI-Harness mehrmals täglich aus, recherchiert, bewertet die Vorschläge - und baut sie nach meiner Freigabe direkt ein. Im Ergebnis ist das ganz ähnlich wie ein Open-Source-Repo auf GitHub, nur mit ca. 99 % weniger Aufwand auf meiner Seite.

Bei den politischen Reformvorschlägen im Konfigurator selbst komme ich sowieso nicht drumherum, jede Änderung händisch einzuordnen, mit Quellen zu belegen und zu dokumentieren (siehe Änderungslog). Ein gemeinschaftlicher Prozess bringt hier weniger als bei einem typischen Software-Projekt - aber eine berechtigte Rückmeldung dazu war: gerade bei der Quellensuche und beim Nachprüfen von Zahlen könnte eine Community hilfreich sein. Gemeinsam nach aktuelleren Studien, präziseren Zahlen und übersehenen Reformvorschlägen zu suchen, ist eine der stärkeren Open-Source-Analogien für dieses Projekt. Das ist ein Punkt, den ich gerade neu abwäge.

Kurze Antwort: Aktuell nein. Aber die Idee bleibt auf dem Radar - wenn das Projekt weiter wächst oder mehrere Menschen dauerhaft mitarbeiten wollen, öffne ich das Repo gern.

Kann ich Haushaltsloch.de irgendwie unterstützen?

Erstmal: Danke für das Angebot - das bedeutet mir wirklich viel. Dass Menschen von sich aus fragen, wie sie ein politisches Bildungsprojekt unterstützen können, ist der beste Rückenwind, den man sich wünschen kann.

Finanziell und vom Zeitaufwand her komme ich mit Haushaltsloch.de aktuell aber gut klar. Das Projekt läuft auf einem winzigen Server, verursacht kaum Kosten, und die redaktionelle Arbeit an den Reformvorschlägen ist etwas, das mir Freude macht - da würde jede Form von Spendenkonto oder Sponsoring nur unnötige Bürokratie und Rechenschaftspflichten reinbringen, ohne dass ein realer Bedarf da wäre.

Was mir wirklich hilft:

  • Testen und Fehler melden. Klick dich durch die Seite, probier Kombinationen aus, teste auf Handy und Desktop. Wenn irgendetwas hakt, unklar ist oder eine Zahl komisch aussieht - bitte melden.
  • Inhaltliche Verbesserungsvorschläge. Fehlt ein Reformvorschlag, den du in einer Studie oder einem Positionspapier gesehen hast? Ist eine Beschreibung missverständlich? Eine Quelle veraltet? Auch das gehört rein.
  • Weitererzählen. Wenn du das Projekt spannend findest, teile es mit Menschen, die sich für Haushaltspolitik oder politische Bildung interessieren - Familie, Kollegium, Klasse, Netzwerk.

Am besten läuft Feedback direkt über das Tool RitualDissent - das ist der kleine bunte Kreis unten rechts in der Ecke jeder Seite. Ein Klick aktiviert den Feedback-Modus, dann kannst du jede beliebige Textstelle markieren und dort direkt einen Vorschlag oder Kommentar hinterlassen. Ich sichte alle Rückmeldungen mehrmals täglich.

Also: der beste Support ist eine gute Rückmeldung. Danke, dass du dich damit auseinandersetzt.

Wie kann ich eine neue Maßnahme zur Aufnahme vorschlagen?

Am schnellsten geht das direkt im Konfigurator: oben rechts auf "Ressort wählen" klicken, im Menü unten auf "Maßnahme vorschlagen". Dort öffnet sich eine kleine Eingabemaske, in die du deinen Vorschlag samt Quelle eintragen kannst. Die Rückmeldung landet in derselben Feedback-Queue wie alle anderen Vorschläge und wird von mir gesichtet.

Damit ein Vorschlag eine Chance hat, aufgenommen zu werden, muss er zwei Bedingungen erfüllen:

  • Seriöse Quelle. Konkret: veröffentlichte Studien wissenschaftlicher Institute (DIW, ifo, Fraunhofer, Öko-Institut, Umweltbundesamt, Bundesrechnungshof, Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags), Gesetzentwürfe, Positionspapiere von Parteien oder Verbänden, oder qualitativ hochwertige Medienberichte, die eine der genannten Primärquellen belastbar zitieren. Blog-Meinungen ohne Zahlengrundlage reichen nicht.
  • Nachvollziehbare Zahlenrechnung. Die Quelle muss den fiskalischen Effekt der Maßnahme beziffern - also konkret sagen, wie viel Mehreinnahmen bzw. Mehrausgaben pro Jahr für den Bundeshaushalt anfallen würden. Idealerweise mit erkennbarer Herleitung (Bemessungsgrundlage, Steuersatz, Elastizitätsannahmen, Verhaltensreaktionen etc.), nicht nur einer freischwebenden Endzahl.

Der Grund für diese beiden Bedingungen: Der Bundeshaushalt-Konfigurator will keine Wunschzettel abbilden, sondern belastbar recherchierte Reformoptionen mit realistisch geschätzter Haushaltswirkung. Nur so lassen sich Vorschläge unterschiedlicher politischer Richtungen sinnvoll miteinander kombinieren und vergleichen.

Was passiert nach dem Einreichen: Ich lese deinen Vorschlag, prüfe die Quelle, ordne die Maßnahme fachlich ein (Ressort, Wechselwirkungen mit bestehenden Reformoptionen, geschätzte Haushaltswirkung), und baue sie - wenn alles passt - inklusive Log-Eintrag in den Konfigurator ein. Der komplette Ablauf wird transparent im Änderungslog dokumentiert.

Reine Bug-Reports oder Verbesserungsvorschläge zur Bedienung bitte nicht über die Maßnahmen-Vorschlagen-Maske einreichen, sondern direkt über den bunten Kreis unten rechts (RitualDissent). Das hält die beiden Feedback-Kanäle sauber getrennt.

Wie belastbar sind die Milliardenbeträge - und betreffen sie wirklich den Bundeshaushalt?

Zwei berechtigte Fragen, die zusammengehören - beide sind Baustellen, an denen aktiv gearbeitet wird.

1. Wie belastbar ist eine Milliarden-Zahl?

Die Reformoption im Konfigurator basieren auf sehr unterschiedlich harten Quellen:

  • Hohe Belastbarkeit - z.B. BMF-Steuerschätzung, verabschiedete Gesetzentwürfe mit Zahlen der Bundesregierung, aktuelle Kabinettsbeschlüsse mit expliziten Etat-Positionen. Beispiele: Rest-Solidaritätszuschlag (13 Mrd., BMF-Steuerschätzung 02.02.2026), Wehrpflicht-Aussetzung-Rücknahme, Deutschlandticket-Zuschuss.
  • Mittlere Belastbarkeit - wissenschaftliche Institute mit sauberer Methodik (DIW, ifo, Öko-Institut), aber auf Annahmen basierend. Beispiele: Bürgerversicherung (IGES/Bertelsmann 2017), Vermögensteuer-Modelle (Fratzscher/Bach DIW), Cannabis-Legalisierung (Haucap/Knoke 2021).
  • Grobe Schätzung - Verbands- oder Partei-Zahlen, breite Bandbreite in der Literatur, hohe Modellabhängigkeit. Beispiele: Übergewinnsteuer-Aufkommen (20-30 Mrd. Bandbreite), Steuerhinterziehung-Bekämpfung (100 Mrd. Gesamtausfall, davon realistisch hebbar ~15 Mrd.), Atomkraft-Wiedereinstiegs-Kostenschätzungen.

Eine systematische Kennzeichnung (z.B. ✓✓ / ✓ / ⚠) ist in Vorbereitung. Aktuell wird die Unsicherheit im Beschreibungstext oft schon transparent gemacht - achte auf Formulierungen wie „grob geschätzt", „konservative Annahme", „Bandbreite in der Literatur".

2. Betrifft der Betrag wirklich den Bundeshaushalt?

Der Konfigurator ist explizit ein Bundeshaushalt-Konfigurator - alle Zahlen sollen den Bund-Effekt bezeichnen. Bei einigen Steuerarten ist die Zuordnung aber komplex:

  • Ländersteuern (Vermögensteuer, Erbschaftsteuer, Grunderwerbsteuer): fließen laut Art. 106 GG ausschließlich den Ländern zu. Der Konfigurator bildet sie mit einer vereinfachenden Konvention ab (siehe z.B. Vermögensteuer-Kaskade, wo dies explizit erwähnt ist) - realpolitisch würde eine Umverteilung an den Bund einen Bund-Länder-Finanzausgleich oder eine Grundgesetzänderung erfordern.
  • Gemeinschaftsteuern (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer): werden zwischen Bund, Ländern und teilweise Kommunen aufgeteilt. Der Konfigurator versucht, den Bundesanteil abzubilden (z.B. Cannabis: von den 4,7 Mrd. Gesamteffekt sind ~1,5 Mrd. Bundesanteil).
  • Sozialversicherungen (GKV, Rente, Arbeitslosenversicherung, Pflege): rechtlich getrennte Träger. Bund-Zuschüsse (z.B. GKV-Zuschuss, Bundeszuschuss zur Rentenversicherung) werden abgebildet - reine Beitragssatzänderungen sind Kostenverlagerung, keine Bundes-Einsparung (siehe FAQ oben).

Wo der Bund-vs.-Gesamtstaat-Effekt nicht sauber getrennt ist, wird das in der Beschreibung der Reformoption explizit gemacht. Wenn dir eine Zahl unklar erscheint - bitte über RitualDissent melden.

Ist die Auswahl der Reformoptionen politisch einseitig?

Das ist die häufigste Kritik an diesem Projekt, und sie verdient eine ehrliche Antwort statt einer Verteidigungsrede. Also erst einmal die Zahlen, Stand September 2026:

  • Auf der Einnahmenseite stehen 65 Reformoptionen. 50 davon erhöhen Steuern oder Abgaben, 15 senken sie.
  • Auf der Ausgabenseite stehen 64 Reformoptionen. 23 davon kürzen Ausgaben, 40 erhöhen sie.

Das Ungleichgewicht ist also real und nicht wegzudiskutieren. Wer den Konfigurator öffnet, findet mehr Möglichkeiten, den Staat größer zu machen, als ihn kleiner zu machen.

Der Grund dafür ist kein Auswahlkriterium, sondern die Quellenlage. Aufgenommen wird nur, was als konkret ausformulierter Vorschlag mit einer nachvollziehbaren Zahl und einer benennbaren Quelle vorliegt: ein Antrag im Bundestag, eine Studie, ein Positionspapier, ein Regierungsentwurf. Forderungen nach höheren Einnahmen kommen in dieser Form deutlich häufiger daher - mit durchgerechnetem Aufkommen von Instituten und Verbänden. Sparforderungen werden in der öffentlichen Debatte oft als Richtungsaussage formuliert („der Staat muss sparen", „Bürokratie abbauen") und seltener als beziffertes Einzelvorhaben, das sich einer Haushaltsposition zuordnen lässt. Was sich nicht beziffern lässt, kann der Konfigurator nicht abbilden.

Das erklärt das Ungleichgewicht, entschuldigt es aber nicht. Ein Werkzeug, das die eine Richtung besser bedient als die andere, ist als Diskussionsgrundlage schwächer - unabhängig davon, welche Richtung man selbst richtig findet.

Deshalb: Wenn dir eine konkrete Kürzungs- oder Entlastungsmaßnahme fehlt, schlag sie über den Rückmeldeknopf unten rechts vor. Gebraucht wird nur eine belastbare Quelle mit einer Zahl. Trägt die Quelle, wird die Maßnahme aufgenommen - unabhängig von ihrer politischen Richtung und nachvollziehbar im Änderungslog dokumentiert. Vorschläge dieser Art sind ausdrücklich willkommen, denn sie beheben genau die Schieflage, um die es hier geht.

Zur Formulierung der Beschreibungstexte: Auch daran gab es Kritik, in einzelnen Fällen berechtigt. Bezeichnungen, die eine Wertung transportieren, wo eine neutrale Beschreibung möglich ist, werden korrigiert, sobald sie auffallen. Wenn dir so eine Stelle begegnet, melde sie gern.

Warum kann ich keine eigenen Zahlen eingeben oder ganze Bereiche selbst bearbeiten?

Kurze Antwort: bewusste Entscheidung, weil ein völlig freier Editor genau die Qualität kaputtmachen würde, die dieses Werkzeug von einem Meinungs-Rechner unterscheidet.

Der Konfigurator ist kuratiert: Jede Reformoption stammt aus einer politischen Debatte, einer wissenschaftlichen Studie, einem Antrag im Bundestag, einem Positionspapier oder einer offiziellen Regierungsplanung. Zu jeder Maßnahme gibt es eine benannte Quelle und eine Beschreibung, die den Kontext liefert. Wer eine Reformoption aktiviert, tut das mit dem Wissen: Diese Zahl wurde von jemandem argumentativ hergeleitet, sie ist nicht ausgedacht. Das macht Simulationen zwischen unterschiedlichen Nutzer:innen vergleichbar - jede Kombination bleibt anhand ihrer Quellen nachvollziehbar.

Was ein Freihand-Editor kaputtmachen würde:

  • Belastbarkeit: Frei erfundene Zahlen (etwa „Verteidigungshaushalt −100 Mrd.", „Bürgergeld −50 Mrd.") sähen genauso aus wie sorgfältig recherchierte Positionen und würden im Ergebnis dieselbe scheinbare Autorität haben.
  • Vergleichbarkeit: Geteilte Simulationen zwischen zwei Personen wären wertlos, wenn beide unterschiedliche Freihand-Zahlen einsetzen können - die Diskussionsgrundlage verschwindet.
  • Redaktionelle Verantwortung: Warnhinweise (z. B. bei Vorschlägen antidemokratischer Parteien) oder ⚠️-Kennzeichnungen für Kostenverlagerungen brauchen ein kuratiertes Format - im Freihand-Modus würden sie unterlaufen.

Was stattdessen möglich ist und weiter ausgebaut wird: Jede belegbare Reformoption, die noch fehlt, kann über den bunten Kreis unten rechts (RitualDissent) vorgeschlagen werden - mit Quelle. Wenn die Quelle trägt, wird die Maßnahme in den Konfigurator aufgenommen und transparent im Änderungslog dokumentiert. So wächst der Baukasten auf einer belastbaren Grundlage, ohne dass die redaktionelle Prüfung entfällt.

Wer ganze Ressorts komplett streichen oder neue Bereiche hinzufügen möchte, denkt eher in Richtung eines Bundeshaushalts-Neubaus als einer Reform des bestehenden - das ist eine berechtigte Debatte, aber eine andere. Dafür braucht es ein anderes Werkzeug; siehe auch die Antwort zur Frage nach dem Bedingungslosen Grundeinkommen weiter unten.

Kann ich eigene Ausgabenkürzungen oder komplett eigene Maßnahmen einbringen?

Ja - über den bunten Kreis unten rechts (RitualDissent) lässt sich jede Reformoption vorschlagen, die derzeit fehlt. Voraussetzung ist eine belegbare Quelle: ein Antrag im Bundestag, eine Studie, ein Positionspapier einer Partei oder Organisation, ein Regierungsentwurf. Trägt die Quelle, wird die Maßnahme aufgenommen und im Änderungslog transparent dokumentiert.

Innerhalb der bestehenden Bereiche - auch bei den Sozialausgaben - stehen alle sichtbaren Reformoptionen bereits zur Wahl: Bürgergeld absenken, Rente anpassen, GKV-Zuschuss ändern und weitere. Wer einen Bereich (also z. B. „Soziales") anklickt, sieht die vollständige Liste der aktuell diskutierten Vorschläge zu diesem Ressort mit Quelle und Kostenwirkung.

Was der Konfigurator bewusst nicht anbietet, ist eine freie Zahleneingabe („ich streiche einfach 30 Mrd. bei Soziales"). Der Grund ist dieselbe redaktionelle Grundhaltung wie bei der Frage zu eigenen Zahlen weiter oben: Ohne benannte Quelle sähen frei erfundene Streichungen genauso belastbar aus wie sorgfältig hergeleitete Vorschläge - und geteilte Simulationen wären zwischen Nutzer:innen nicht mehr vergleichbar. Wer ein ganzes Ressort komplett streichen möchte, denkt eher in Richtung eines Bundeshaushalts-Neubaus als einer Reform des bestehenden - dafür braucht es ein anderes Werkzeug.

Was bedeutet der Schalter „inkl. Kreditaufnahme" oben im Simulator?

Kurz gesagt: Der Schalter entscheidet, wie ehrlich der obere Balken „Einnahmen" ist. Er hat massive Auswirkungen auf die Größe des angezeigten Haushaltslochs.

Schalter aus (Standard): Als Einnahmen zählen nur die tatsächlichen laufenden Einnahmen des Bundes 2027 - Steuern und Rücklagenentnahme, insgesamt rund 436,8 Mrd. €. Alle Ausgaben, die darüber hinausgehen, müssen über neue Schulden finanziert werden - das ist das eigentliche Haushaltsloch, das der Konfigurator sichtbar machen will. Analog zum privaten Haushalt: Der Kredit, den man aufnimmt, ist eben kein Einkommen.

Schalter an: Zusätzlich werden auch die neuen Schulden mitgezählt, die der Bund 2027 aufnimmt: reguläre Nettokreditaufnahme rund 118,7 Mrd. €, dazu die schuldenfinanzierte Verteidigungs-Bereichsausnahme rund 84 Mrd. € und Sondervermögen. Der Haushalt ist dann rechnerisch „ausgeglichen" - so wie ihn die Bundesregierung offiziell darstellt. Der Balken wächst entsprechend nach oben.

Warum überhaupt eine Umschaltung? Die offizielle Darstellung des Bundeshaushalts nennt die 555 Mrd. € Ausgabenseite und 555 Mrd. € Einnahmenseite - und rechnet dabei Kreditaufnahme und Sondervermögen als „Einnahmen" mit. Das ist technisch korrekt, verschleiert aber, wie stark der Haushalt tatsächlich schuldenfinanziert ist. Der Konfigurator lässt beide Sichtweisen zu, weil beide legitim sind: Als politische Diskussion (Schalter aus) zeigt der Standard-Modus die Diskrepanz zwischen laufenden Einnahmen und Ausgaben; als kameralistische Betrachtung (Schalter an) zeigt der Sondervermögen-Modus die vollständige Finanzierung inklusive Neuverschuldung.

Alle Details zu Nettokreditaufnahme, Bereichsausnahme (die 1%-BIP-Ausnahme für Verteidigungsausgaben von der Schuldenbremse) und Sondervermögen stehen in der Beschreibung der Einnahmenseite (Zahnradsymbol am grauen Balken).

Sind das echte Einsparungen für den Staat oder werden Kosten nur verlagert?

Beides kommt vor - und der Unterschied ist wichtig.

Der Konfigurator misst den Bundeshaushalt: also Einnahmen und Ausgaben des Bundes. Was er nicht automatisch abbildet, ist der Effekt auf Länder, Kommunen und die Sozialversicherungen. Einige Reformoption senken zwar sichtbar die Bundesausgaben, verschieben die Last aber lediglich auf andere Träger. Für den Gesamtstaat und die einzelnen Bürger:innen ändert sich in solchen Fällen wenig.

Zwei typische Beispiele im Konfigurator:

  • GKV-Beitrag erhöhen statt Bundeszuschuss - der Bund spart 5 Mrd. €, aber Arbeitnehmer und Arbeitgeber zahlen dieselbe Summe stattdessen als GKV-Beitrag. Reine Verlagerung, keine Ersparnis für die Volkswirtschaft.
  • Wohngeld-Kürzung 2027 zurücknehmen - vom vorgesehenen Sparziel 2 Mrd. € rechnet der Paritätische Wohlfahrtsverband 756 Mio. € als Mehrausgaben in der Grundsicherung und Sozialhilfe wieder gegen. Netto spart der Staat also nur ~1,5 Mrd. €.

In beiden Fällen ist die Verlagerung inzwischen explizit in der Beschreibung der Reformoption mit einem ⚠️ markiert. Für die weiteren Reformoption gilt: wenn du eine Kostenverlagerung siehst, die noch nicht sauber transparent gemacht ist, bitte über RitualDissent (bunter Kreis unten rechts) melden.

Eine systematische Kennzeichnung ("echte Einsparung" / "Kostenverlagerung" / "Umschichtung") ist in Vorbereitung - sie hängt eng mit der geplanten Verteilungswirkungs-Kennzeichnung zusammen und wird schrittweise ergänzt.

Warum sind volkswirtschaftliche Folgekosten nicht direkt in die Milliardenzahl eingerechnet?

Eine berechtigte Rückfrage, die immer wieder kommt - zum Beispiel: Wenn Autobahn-Neubau gestoppt wird, entstehen Staus und höherer Sanierungsbedarf auf dem Bestand. Wenn das 9-Euro-Ticket eingeführt wird, braucht es mehr Züge und mehr Personal. Wenn die Luftverkehrsteuer erhöht wird, verlagern Airlines Flugzeuge ins Ausland und Landegebühren fallen weg. Solche Folgeeffekte sind in vielen Fällen real und relevant - warum landen sie dann nicht direkt in der ausgewiesenen Milliardenzahl?

Der Grund: Vergleichbarkeit. Die Milliardenzahl neben jeder Reformoption soll den direkten Effekt auf den Bundeshaushalt zeigen - also das, was in einem Einzelplan als Mehr- oder Mindereinnahme bzw. Mehr- oder Minderausgabe stünde. Nur so bleiben die rund 100 Reformoptionen im Konfigurator sinnvoll miteinander vergleichbar und sinnvoll aufsummierbar. Würde man in einige Zahlen volkswirtschaftliche Sekundäreffekte einrechnen und in andere nicht (weil sie schwer schätzbar sind), verzerrt das den direkten Vergleich zwischen den Reformoptionen.

Wo Sekundäreffekte sichtbar gemacht werden: In der Beschreibung der jeweiligen Reformoption. Wenn eine Maßnahme spürbare Folgeeffekte hat, die nicht in die Milliardenzahl einfließen, steht das im Beschreibungstext explizit dort - typischerweise mit einer groben Größenordnung und einem Hinweis, in welche Richtung der Nettoeffekt korrigiert würde. Beispiele: Staukosten/Bestandsverschleiß beim Autobahn-Neubaustopp, Kapazitätsinvestitionen beim 9-Euro-Ticket, Standortverlagerung bei der Luftverkehrsteuer, Miet-Weitergabe an die Kosten der Unterkunft bei der Gewerbesteuer-Ausnahme für Mieteinnahmen.

Zwei Sonderfälle, in denen Sekundäreffekte doch verrechnet werden:

  • Direkte Kostenverlagerung innerhalb des Bundeshaushalts - zum Beispiel wenn ein gekürzter Wohngeld-Betrag als Grundsicherung wieder auftaucht. Das ist keine volkswirtschaftliche Zweitrundenwirkung, sondern eine unmittelbare andere Bundesposition und wird deshalb im Netto berücksichtigt (siehe die FAQ-Frage zu Kostenverlagerungen).
  • Klar rechtlich bedingte Grenzen - zum Beispiel wenn der Grundfreibetrag verfassungsrechtlich angepasst werden muss und ein „Einfrieren" damit gar nicht zulässig ist. Solche Grenzen werden im ausgewiesenen Wert selbst berücksichtigt, nicht nur im Beschreibungstext.

Kurz: Die Milliardenzahl ist bewusst der direkte Haushaltseffekt, die Beschreibung ist der Ort, an dem volkswirtschaftliche Kontexteffekte transparent gemacht werden. Wenn dir in einer konkreten Reformoption ein wichtiger Sekundäreffekt fehlt oder unpräzise wirkt, bitte kurz über RitualDissent (bunter Kreis unten rechts) melden.

Warum sehe ich nicht, wer von einer Reform belastet oder entlastet wird?

Kurze Antwort: weil diese Anzeige noch nicht drin ist. Lange Antwort: sie ist geplant und methodisch nicht trivial.

Der Konfigurator zeigt aktuell nur die fiskalische Wirkung jeder Reform - also wie viele Milliarden Euro pro Jahr sie den Bundeshaushalt entlastet oder belastet. Was er (noch) nicht zeigt, ist die Verteilungswirkung: welche gesellschaftlichen Gruppen tragen die Kosten, wer profitiert von der Entlastung?

Zwei Reformen können denselben Haushaltseffekt haben und trotzdem gesellschaftlich sehr unterschiedlich wirken. Ein Beispiel: eine MwSt-Erhöhung von 1 % und eine Reichensteuer-Erhöhung um 3 Prozentpunkte bringen jeweils grob eine ähnliche Zusatzeinnahme - aber die eine belastet Geringverdiener überproportional (regressiv), die andere ausschließlich die obersten Einkommen (progressiv).

Was geplant ist: Für jede Reformoption soll künftig eine kompakte Verteilungs-Kennzeichnung stehen (z.B. progressiv / neutral / regressiv plus die Hauptgruppen: obere 10 %, mittlere Einkommen, Geringverdiener, Unternehmen, Vermieter, Konsumenten). Das erfordert für ~100 bestehende Reformoptionen jeweils eine belegte redaktionelle Einordnung mit Quelle - entsprechend wird das schrittweise nachgereicht.

Kurzfristig als Workaround: In der jeweiligen Beschreibung der Reformoption wird die Verteilungswirkung häufig schon jetzt textuell erwähnt (siehe z.B. Fuest/ifo-MwSt-Reform, Vermögensteuer-Kaskade, Kürzung Bürgergeld). Ein systematisches Label wird ergänzt.

Wenn du beim Testen eine Reformoption siehst, deren Verteilungswirkung dir besonders wichtig erscheint - bitte kurz über RitualDissent (bunter Kreis unten rechts) melden. Rückmeldungen helfen, die richtige Reihenfolge zu treffen.

Wo finde ich den Reset-Button, um meine Auswahl zurückzusetzen?

Der Reset-Button sitzt im Simulator oben rechts im Menü "Ressort wählen". Ganz unten in diesem Menü, direkt über "Änderungslog" und "Über Haushaltsloch.de", findest du den Eintrag "Reset".

Nach einem Klick öffnet sich eine Sicherheits-Lightbox, die dich noch einmal fragt, ob du wirklich alle aktivierten Reformmaßnahmen entfernen und auf den aktuellen Bundeshaushaltsentwurf 2027 zurücksetzen willst. Der Zwischenschritt existiert bewusst, damit niemand seine sorgfältig zusammengestellte Simulation aus Versehen wegklickt.

Warum der Reset nicht direkt in der Hauptansicht sitzt: die drei kleinen Header-Icons (Share, Reset, Info), die es früher oben rechts gab, waren zu klein, zu leicht mit Systembuttons verwechselbar und wurden regelmäßig aus Versehen getroffen. Die Verlagerung ins Menü ist damit weniger "versteckt" als "abgesichert".

Warum tauchen Vorschläge der AfD im Konfigurator auf?

Ohne Umschweife: Die AfD ist eine antidemokratische Partei. Reformvorschläge dieser Fraktion wurden im Konfigurator bisher grundsätzlich nicht aufgenommen.

Mehrere Rückmeldungen haben allerdings darauf hingewiesen, dass es für Gespräche in der Familie, im Freundeskreis oder am Arbeitsplatz sehr hilfreich sein kann, die Budget-Auswirkungen aktuell diskutierter AfD-Vorschläge selbst nachrechnen zu können - gerade wenn diese Vorschläge im politischen Alltag präsent sind und in sozialen Netzen zirkulieren. Ohne konkrete Zahlen wird die Auseinandersetzung damit schwer.

Ich habe mich deshalb entschieden, einige wenige AfD-Vorschläge - so fragwürdig sie auch sein mögen - trotzdem als Reformoption abzubilden. Das ist eine bewusste Konzession an den Nutzen des Konfigurators als Diskussionswerkzeug, kein neutrales Referenzieren.

Überall im Konfigurator und im Änderungslog, wo die AfD als Antragstellerin oder Positionsträgerin genannt wird, findest du einen sichtbaren Warnhinweis auf den antidemokratischen Charakter der Partei - direkt am jeweiligen Reformvorschlag. Die Aufnahme in den Konfigurator ist keine politische Empfehlung oder Unterstützung, sondern eine sachliche Modellierung des jeweiligen Haushaltseffekts.

Die Vermögensteuer ist eine Ländersteuer - warum taucht sie dann im Bundeshaushalt auf?

Ein berechtigter Einwand, der regelmäßig kommt. Nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 des Grundgesetzes steht das Aufkommen der Vermögensteuer den Ländern zu. Würde sie morgen eingeführt, käme im Bundeshaushalt zunächst nichts davon an - direkt null Euro.

Der Konfigurator rechnet den Effekt trotzdem mit, und zwar vereinfachend für den Gesamtstaat. Das ist eine Konvention, keine juristische Aussage, und sie steht seit jeher in den Beschreibungen aller Vermögensteuer-Varianten.

Damit das Geld tatsächlich beim Bund ankäme, gäbe es zwei Wege - beide schwierig:

  • Die Steuer anders zuordnen. Dafür wäre eine Grundgesetzänderung nötig, also Zweidrittelmehrheiten in Bundestag und Bundesrat. Im Bundesrat müssten die Länder einer Regelung zustimmen, die ihnen eine eigene Einnahmequelle nimmt. Das ist ein sehr unwahrscheinliches Szenario.
  • Die Zuweisungen des Bundes an die Länder entsprechend senken. Auch das ist keine freie Stellschraube: Ein erheblicher Teil dieser Zahlungen gleicht Aufgaben aus, die der Bund den Ländern per Gesetz übertragen hat. Kürzt man sie, kürzt man die dahinterstehenden Leistungen mit.

Warum die Maßnahme trotzdem drin ist: Die Vermögensteuer ist einer der meistdiskutierten Finanzierungsvorschläge überhaupt, und die Frage „was würde das eigentlich bringen?" gehört in ein Werkzeug wie dieses. Sie ganz wegzulassen, würde die Debatte schlechter abbilden, nicht besser. Die ausgewiesene Zahl beschreibt aber die Wirkung für den Staat insgesamt - nicht einen Betrag, der ohne weitere Gesetzesänderungen im Bundeshaushalt landet.

Der gleiche Vorbehalt gilt sinngemäß in die andere Richtung bei Maßnahmen, die Bundesausgaben senken und die Last dabei auf Länder, Kommunen oder Sozialversicherungen verschieben. Mehr dazu unter „Sind das echte Einsparungen für den Staat oder werden Kosten nur verlagert?".

Stimmt es, dass die Vermögensteuer wegen zu hoher Verwaltungskosten abgeschafft wurde?

Nein. Die Vermögensteuer ist nicht abgeschafft worden - sie wird seit dem 01.01.1997 nur nicht mehr erhoben. Das zugrundeliegende Vermögensteuergesetz existiert weiterhin und könnte durch eine einfache gesetzgeberische Entscheidung wieder in Vollzug gesetzt werden. Die häufig kolportierte Behauptung, die Steuer sei ausgesetzt worden, weil ihre Erhebung teurer gewesen sei als ihr Ertrag, ist sachlich falsch.

Der tatsächliche Grund: Das Bundesverfassungsgericht hat am 22.06.1995 (Aktenzeichen 2 BvL 37/91) entschieden, dass die damalige Bewertungspraxis verfassungswidrig war. Immobilien wurden nach stark veralteten Einheitswerten (Grundlage 1964 in Westdeutschland, 1935 in Ostdeutschland) angesetzt, sonstige Vermögensarten dagegen zu aktuellen Verkehrswerten. Diese Ungleichbehandlung verletzte den Gleichheitsgrundsatz. Das Gericht gab dem Gesetzgeber eine Frist bis Ende 1996 für eine Neuregelung. Die damalige Bundesregierung entschied sich, keine Reform vorzulegen und die Steuer stattdessen einfach ruhen zu lassen - eine politische Entscheidung, keine ökonomische.

Was die Verwaltungskosten wirklich betrug: Das Aufkommen der Vermögensteuer im letzten Erhebungsjahr 1996 lag laut Statistischem Bundesamt bei rund 4,6 Mrd. DM (etwa 2,4 Mrd. EUR). Die Vollzugskosten bewegten sich - wie bei jeder Substanzsteuer - im üblichen Rahmen weniger Prozent des Aufkommens. Neuere Berechnungen zur Wiedereinführung durch Stefan Bach (DIW Berlin) beziffern die Verwaltungskosten selbst bei einer modernen Vermögensteuer mit rund 100 Mio. EUR pro Jahr - bei einem geschätzten Mehraufkommen von 10 bis 25 Mrd. EUR liegt der Verwaltungsanteil damit unter 1 % des Aufkommens, keinesfalls oberhalb.

Woher stammt die Fehlbehauptung dann? Zwei Vermutungen sind naheliegend: (1) Verwechslung mit der Gewerbekapitalsteuer, die 1998 tatsächlich mit Verweis auf einen ungünstigen Verwaltungsaufwand abgeschafft wurde. (2) Ein systematischer Talking Point wirtschaftsnaher Verbände und Institute (IW Köln, INSM, DIHK, BdSt) gegen eine Wiedereinführung der Vermögensteuer, in dem argumentiert wird, die dafür nötige Neubewertung wäre so aufwendig, dass sie den Ertrag aufzehre. Aus dieser Argumentationsfigur ist im politischen Alltagsdiskurs die verkürzte Aussage geworden, die Steuer sei damals abgeschafft worden, weil sie sich nicht gerechnet habe. Diese Zusammenziehung ist historisch falsch.

Kurz: Die Vermögensteuer ruht seit 1997 wegen eines verfassungsrechtlichen Bewertungsproblems, nicht wegen zu hoher Verwaltungskosten. Wer über die Wiedereinführung diskutiert, kann seriös über die Ausgestaltung streiten - der Verweis auf angeblich prohibitive Vollzugskosten ist aber nach Studienlage nicht belastbar.

In eigener Sache: Zu diesem Thema erreichen mich immer wieder Rückmeldungen und Feedback rund um die Vermögensteuer-Reformoptionen im Simulator, deshalb wollte ich hier einmal in Ruhe klarstellen, was stimmt und was nicht. Dass diese Frage überhaupt so oft aufkommt, freut mich - genau darum ging es mir, als ich haushaltsloch.de gestartet habe: einen einfachen Weg zu schaffen, auf dem sich Menschen, die sich nicht täglich mit haushaltspolitischen Fragen auseinandersetzen, gegen die Fehlinformationen und Falschbehauptungen der Lobbyverbände informieren können. Und die Behauptung, die Vermögensteuer sei wegen zu hoher Verwaltungskosten abgeschafft worden, scheint die größte Lüge zu sein, die sich in der öffentlichen Debatte festgesetzt hat.

Warum taucht das Bedingungslose Grundeinkommen (BGE) nicht als Maßnahme auf?

Das ist eine der häufigsten Rückfragen - und die Antwort ist keine politische, sondern eine methodische. Das BGE fehlt bewusst, obwohl es seriös durchgerechnete Vorschläge dazu gibt (z.B. die DIW-Studie "Simulationsanalysen zur Finanzierbarkeit des bedingungslosen Grundeinkommens" (Bach/Hamburg, 2023) im Auftrag von Mein Grundeinkommen e.V.).

Der Grund: Größenordnung und Charakter. Ein existenzsicherndes BGE (1.200 €/Monat pro Erwachsenen, 600 €/Monat pro Kind) verursacht laut DIW einen zusätzlichen staatlichen Finanzierungsbedarf von rund 1.000 Milliarden Euro pro Jahr - nach Wegfall aller bestehenden bedürftigkeitsgeprüften Sozialleistungen. Das entspricht 26 % des Bruttoinlandsprodukts. Zum Vergleich: der gesamte Bundeshaushalt 2027 hat einen Umfang von rund 555 Mrd. €.

Ein BGE ist damit keine "Reform im Rahmen des bestehenden Bundeshaushalts", sondern ein grundlegender Systemumbau, der etwa eine Verdreifachung des Staatssektors bedeutet und nur mit ebenso grundlegend umgebauten Steuersätzen (z.B. Einkommensteuer-Flat-Rate von 60,5 % oder Mehrwertsteuer-Regelsatz von 35 %) finanzierbar ist. Solche Änderungen sprengen den Rahmen des Konfigurators, der bewusst inkrementelle Reformoptionen abbildet - also Anpassungen einzelner Positionen im bestehenden Haushaltsgefüge, die miteinander sinnvoll vergleichbar bleiben.

Würde man das BGE als einzelnen Reformoption mit -1.000 Mrd. einbauen, würden alle anderen Reformvorschläge - Rente mit 70, Vermögensteuer, Wehrpflicht, Klimageld - im Verhältnis dazu optisch bedeutungslos wirken. Und der Bundeshaushalts-Balken würde in einer Größenordnung ausschlagen, die die Skalendarstellung sprengt.

Kurz: Das BGE ist eine eigene politische Debatte in einer eigenen Größenordnung. Wer sich damit vertiefend beschäftigen will, findet in der oben verlinkten DIW-Studie eine methodisch saubere Finanzierbarkeitsanalyse.

← Zurück zur Startseite