Vermögensteuer — 1% ab 20 Mio. Nettovermögen (Fratzscher/DIW-Basis)
Steuer von 1% auf Nettovermögen über 20 Mio. € — niedrigerer Freibetrag als die 100-Mio.-Variante, trifft also mehr Vermögende (rund 0,1% der Bevölkerung). Gesamtaufkommen laut DIW-Präsident Marcel Fratzscher (2026): 21 Mrd. €/Jahr (eine ältere Wirtschaftsdienst-Schätzung von 2021 kam wegen des seitherigen Vermögenszuwachses noch auf 9,5 Mrd. €). Schließt sich mit den beiden anderen Vermögensteuer-Varianten gegenseitig aus - alle drei besteuern weitgehend dieselbe, sich stark überschneidende Gruppe von Vermögenden und sind daher nicht addierbar. Hinweis zur Ertragshoheit: Nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG wäre die Vermögensteuer eine Ländersteuer — das Aufkommen stünde Ländern und Kommunen zu, im Bundeshaushalt kämen direkt 0 € an. Der Konfigurator rechnet den Effekt vereinfachend für den Gesamtstaat. Damit er tatsächlich den Bundeshaushalt erreicht, müsste die Steuer entweder abweichend als Bundessteuer ausgestaltet werden — dafür wäre eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig, gegen die Länder also nicht durchsetzbar — oder der Bund müsste seine Zuweisungen an die Länder entsprechend kürzen. Auch das ist keine freie Stellschraube: Ein erheblicher Teil dieser Zahlungen gleicht Aufgaben aus, die der Bund den Ländern per Gesetz übertragen hat; eine Kürzung liefe auf eine Kürzung der dahinterstehenden Leistungen hinaus. Diese Konvention gilt für alle Vermögensteuer-Varianten — Hintergrund in der FAQ: „Die Vermögensteuer ist eine Ländersteuer — warum taucht sie dann im Bundeshaushalt auf?" (/faq.php#faq-vermoegensteuer-ertragshoheit).
Quelle: diw.de