Einnahmen Einnahmen-Reformen

Vereinsfreibetrag senken + Veräußerungsfreibeträge streichen (BMF-Referentenentwurf 2027)

Fiskalischer Effekt: +345 Mio. € / Jahr

Referentenentwurf des Bundesfinanzministeriums (Klingbeil) für 2027, öffentlich geworden Anfang August 2026 durch einen Bericht der "Bild"-Zeitung. Zwei Bausteine bei den Freibeträgen der Körperschaftsteuer und Einkommensteuer: (1) Der allgemeine Steuerfreibetrag für steuerpflichtige Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen (§ 24 KStG) sinkt von 5.000 EUR auf 1.000 EUR - Mehreinnahmen laut Entwurf rund 45 Mio. EUR/Jahr. Betroffen sind vor allem wirtschaftlich tätige Vereine (z. B. Profi-Sportvereine); gemeinnützige Vereine wie kleine Sport-, Kultur- und Musikvereine bleiben weitgehend steuerbefreit und sind nicht direkt betroffen. (2) Der Freibetrag von 45.000 EUR für Gewinne aus dem Verkauf oder der Aufgabe von Betrieben (§ 16 EStG) sowie der Freibetrag für Veräußerungsgewinne aus Anteilen an Kapitalgesellschaften (§ 17 EStG) entfallen - zusammen rund 300 Mio. EUR/Jahr. Kritik aus CDU/CSU (Landesgruppenchef Hofmann, Finanzpolitiker Güntzler): treffe Vereine ohne finanzielle Rücklagen, "fatales Signal". Das BMF wollte den Bericht auf AFP-Anfrage nicht bestätigen und verwies auf noch laufende Regierungsabstimmung.

Quelle: mdr.de