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Umsatzsteuerbefreiung der Post für Geschäftsbrief-Teilleistungen streichen

Fiskalischer Effekt: +60 Mio. € / Jahr

Teilleistungen sind Leistungen von Briefdiensten, die nicht die gesamte Zustellkette abdecken, etwa bei Geschäftskundenbriefen von Banken, Versicherungen und Behörden. Bis 2024 wurde auf sie Umsatzsteuer fällig, seit dem Postgesetz 2024 sind die Deutsche Post und ein Teil ihrer Wettbewerber davon befreit, andere nicht. Das Bundeskabinett hat am 14.10.2026 eine Änderung des Postgesetzes beschlossen (Entwurf des Bundeswirtschaftsministeriums): Ab 2027 sollen diese Teilleistungen wieder der Umsatzsteuer unterliegen, sofern Bundestag und Bundesrat zustimmen. Private Standardbriefe im Universaldienst bleiben steuerfrei. Frühere Schätzungen des Bundeswirtschaftsministeriums beziffern die Mehreinnahmen auf 115 Mio. € pro Jahr für Bund, Länder und Gemeinden zusammen. Der Simulator rechnet nur den Bundesanteil: Vom Umsatzsteueraufkommen stehen dem Bund laut Regierungsentwurf 2027 rund 52,8 % zu (abzüglich eines festen Betrags), das ergibt rund 61 Mio. €. Der Bundesverband Briefdienste hält die Schätzung für zu niedrig und rechnet mit fast 500 Mio. € für alle Ebenen (Bundesanteil dann rund 0,26 Mrd. €). Nicht in der Baseline: Die Steuereinnahmen im Regierungsentwurf 2027 beruhen auf der Steuerschätzung vom Mai 2026 nach geltendem Recht, und die Postgesetz-Änderung steht nicht unter den gesondert veranschlagten steuerlichen Maßnahmen. Gegeneffekt: Behörden können keine Vorsteuer abziehen und zahlen die Steuer auf ihre Geschäftsbriefe selbst, ein Teil der Mehreinnahmen fließt also aus öffentlichen Kassen zurück. Bei gleichzeitiger Erhöhung des Mehrwertsteuer-Regelsatzes wächst die Wirkung minimal, das rechnet der Simulator nicht mit ein.

Quelle: faz.net