Mehrwertsteuersenkung auf 7% für Gastronomie-Speisen zurücknehmen (zurück auf 19%)
Seit 1.1.2026 gilt in der Gastronomie ein dauerhaft ermäßigter MwSt-Satz von 7% auf Speisen (§ 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, Steueränderungsgesetz 2025, Bundesratszustimmung 20.12.2025) — die bisherige Unterscheidung zwischen Verzehr vor Ort (19%) und Außer-Haus-Verkauf (7%) entfällt damit. Getränke bleiben bei 19%. Die Vorsitzende des Sachverständigenrats („Wirtschaftsweise"), Monika Schnitzer, fordert die Rücknahme: Die Regelung koste rund 3,4 Mrd. €/Jahr, rette aber nicht wie versprochen kleine Landgasthäuser — profitieren würden überproportional Ketten wie McDonald's und Burger King. Auch der DGB kritisiert die Maßnahme als „reines Steuergeschenk ohne wirtschaftlichen Effekt". Zusätzlich fordern die Bundesländer einen Ausgleich vom Bund, da ihnen 2026-2030 rund 11,2 Mrd. € an Einnahmen entgehen (Gemeinden: 1,4 Mrd. €) — diese Länder-/Gemeinde-Ausfälle sind hier nicht eingerechnet, da sie nicht den Bundeshaushalt betreffen. Gegenposition: u. a. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Schwesig verteidigt den Satz als wichtige Entlastung für das Gastgewerbe. Schließt sich gegenseitig mit dem Fuest/ifo-Vorschlag zur kompletten Abschaffung des ermäßigten Satzes aus, da dessen 43,5 Mrd. € die Gastro-Mehreinnahme bereits enthalten.
Quelle: hogapage.de