Mütterrente-III-Ausweitung ab 2027 stoppen
Die im Dezember 2025 vom Bundestag beschlossene Mütterrente III weitet die angerechnete Erziehungszeit für vor 1992 geborene Kinder ab 2027 von zweieinhalb auf drei Jahre aus — damit vollständige Gleichstellung mit nach 1992 geborenen Kindern. Laut Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (RND) wachsen die jährlichen Kosten der Mütterrente dadurch um weitere 5 Mrd. €, finanziert aus Steuermitteln. Diese Reformoption nimmt nur diese 2027er-Ausweitung zurück, ohne die bereits bestehende Mütterrente I (2014) und II (2019) anzutasten — siehe dazu die Unteroption „Mütterrente ganz abschaffen". Die Ausweitung ist ein Herzensthema der CSU und im Koalitionsvertrag festgeschrieben; Kritik kommt u. a. von jüngeren Koalitionspolitiker:innen und Expert:innen angesichts der demografischen Belastung des Rentensystems sowie von den Grünen.
Quelle: zeit.de