Vermögensteuer, radikalste Stufe — Progressive Sätze 1-12% ab 1 Mio. Freibetrag (Linke/DIW-Voll)
Baut auf der schärfsten der drei Vermögensteuer-Varianten (2% ab 20 Mio., Fratzscher/DIW-Voll, 40 Mrd.) auf und geht noch weiter: Vermögenssteuer-Konzept der Linksfraktion im Bundestag, im Auftrag der Fraktion vom DIW-Ökonom Stefan Bach durchgerechnet (Aug 2026). Freibetrag 1 Mio. € (privat) bzw. 5 Mio. € (Betriebsvermögen). Progressive Steuersätze: 1% ab 1 Mio., 5% ab 50 Mio., 12% ab 1 Mrd. Gesamtaufkommen laut Bach-Studie: bis zu 147 Mrd. €/Jahr theoretisch; realistisch mit Anpassungsreaktionen (Steuergestaltung, Investitionszurückhaltung) rund 100 Mrd. €; untere Bandbreite bei starker Kapitalflucht ~80 Mrd. Delta hier: 100 Mrd. (realistischer Gesamtwert) minus die bereits aktive Fratzscher-Voll-Stufe (40 Mrd.) = +60 Mrd. zusätzlich. Verteilungswirkung: Die reichsten 0,1% (Vermögen ab 13,8 Mio.) trügen 92% der Last, die reichsten 0,01% (ab 76 Mio.) 72%, Milliardäre allein rund ein Drittel. DIW-Warnung: kurz- und mittelfristige Risiken für Wettbewerbsfähigkeit, Investitionen und Innovation angesichts der Wirtschaftsstagnation — Empfehlung: schrittweise Einführung mit internationaler Koordination. Hinweis zur Ertragshoheit: Das Original-Konzept der Linken sieht die Vermögensteuer als Ländersteuer vor (Aufkommen an Länder und Kommunen) — entsprechend Art. 106 Abs. 2 Nr. 1 GG. Im Bundeshaushalt kämen davon direkt 0 € an. Der Konfigurator rechnet den Effekt vereinfachend für den Gesamtstaat. Damit er tatsächlich den Bundeshaushalt erreicht, müsste die Steuer entweder abweichend als Bundessteuer ausgestaltet werden — dafür wäre eine Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit in Bundestag und Bundesrat nötig, gegen die Länder also nicht durchsetzbar — oder der Bund müsste seine Zuweisungen an die Länder entsprechend kürzen. Auch das ist keine freie Stellschraube: Ein erheblicher Teil dieser Zahlungen gleicht Aufgaben aus, die der Bund den Ländern per Gesetz übertragen hat; eine Kürzung liefe auf eine Kürzung der dahinterstehenden Leistungen hinaus. Diese Konvention gilt für alle Vermögensteuer-Varianten — Hintergrund in der FAQ: „Die Vermögensteuer ist eine Ländersteuer — warum taucht sie dann im Bundeshaushalt auf?" (/faq.php#faq-vermoegensteuer-ertragshoheit).
Quelle: tagesschau.de