Ausgaben Allgemeine Finanzverwaltung

Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer um 10 Prozentpunkte erhöhen (Deutscher Städtetag)

Fiskalischer Effekt: −33,0 Mrd. € / Jahr

⚠️ Achtung Kostenverlagerung — keine Mehrausgabe für den Gesamtstaat: Das Bundes-Haushaltsloch wächst um den genannten Betrag, das Defizit der Kommunen sinkt in gleicher Höhe. Der Deutsche Städtetag fordert in den „Dresdner Impulsen" (Hauptausschuss, 22.01.2026) eine jährliche Soforthilfe für die Kommunen in Höhe ihres Defizits von rund 30 Mrd. €, konkret über eine Anhebung des Gemeindeanteils am Umsatzsteueraufkommen um 10 Prozentpunkte von 2,8 auf 12,8 Prozent (§ 1 Finanzausgleichsgesetz, einfaches Bundesgesetz). Das kommunale Finanzierungsdefizit lag 2025 bei 31,9 Mrd. € - der höchste Wert seit 1990 (Destatis). Treiber sind vor allem bundesgesetzlich veranlasste Sozialleistungen (Kinder- und Jugendhilfe, Eingliederungshilfe, Hilfe zur Pflege). Herleitung des Betrags: Umsatzsteuer inkl. Einfuhrumsatzsteuer 2025 rund 310 Mrd. €, fortgeschrieben mit den Zuwachsraten der Steuerschätzung Mai 2026 auf rund 333 Mrd. € im Jahr 2027; 10 Prozentpunkte davon sind rund 33 Mrd. €. Angesetzt ist, dass der Bund die Abtretung allein trägt - so lief es bisher bei Erhöhungen des Gemeindeanteils. Tragen Bund und Länder sie entsprechend ihren Anteilen gemeinsam, halbiert sich die Belastung des Bundes auf rund 16,5 Mrd. €. Hintergrund: Das Grundgesetz kennt zwischen Bund und Kommunen keine Veranlassungskonnexität (Art. 104a Abs. 1 GG) - Kommunen haben keinen Anspruch gegen den Bund, wenn er ihnen per Gesetz neue Aufgaben überträgt. Die Umsatzsteuerverteilung ist laut den Wissenschaftlichen Diensten des Bundestages (WD 4 - 3000 - 066/25) der wesentliche verfassungsrechtlich zulässige Weg, die Kommunen direkt zu entlasten. Der Städtetag fordert zusätzlich die Übernahme der kommunalen Kassenkredite; diese ist hier nicht enthalten.

Quelle: staedtetag.de