Rücknahme Koa-Reform: Einkommensteuer-Entlastung streichen (nur diskretionäre Teile)
Rücknahme der Einkommensteuer-Reform des Koalitionsausschusses vom 02.07.2026 - allerdings nur der diskretionären, rechtlich frei rücknehmbaren Teile: Rücknahme der Anhebung der Werbungskostenpauschale, Rücknahme der Verschiebung der Spitzensteuersatz-Grenze (kalte Progression läuft weiter), Kindergeld-Anhebung teilweise rückgängig. Wichtige verfassungsrechtliche Einschränkung: Der Grundfreibetrag muss gemäß ständiger BVerfG-Rechtsprechung mindestens das sächliche Existenzminimum steuerfrei stellen und kann deshalb nicht auf 12.348 € eingefroren werden. Ebenso ist der Kinderfreibetrag verfassungsrechtlich an das sächliche Existenzminimum eines Kindes gebunden. Diese beiden Positionen des Reformpakets sind faktisch keine politische Wahl, sondern rechtlich vorgegeben. Gesamt-Entlastungsvolumen der Koa-Reform: ~10 Mrd. €/Jahr; realistisch rücknehmbar sind davon nur rund die Hälfte, deshalb delta +5 Mrd. €/Jahr.
Quelle: table.media