Klimageld einführen (CO2-Preis-Einnahmen pro Kopf zurückzahlen)
Vollständige Pro-Kopf-Rückverteilung der Einnahmen aus dem nationalen Emissionshandel (BEHG) an alle Bürger:innen. DIW-Berechnung (Januar 2024, Wochenbericht Nr. 874267): bei einem CO2-Preis von 60 EUR/t rund 14 Mrd. EUR/Jahr Ausschüttungsvolumen (grob 165 EUR/Person und Jahr - das ist die Entlastung bei Privathaushalten). Modellierung im Konfigurator: +14 Mrd. als neue Bundesausgabe (Auszahlung an alle Bürger:innen). Ziel: sozialer Ausgleich der CO2-Bepreisung, weil einkommensschwache Haushalte einen kleineren CO2-Fußabdruck haben, aber durch die Bepreisung überproportional belastet werden - eine pauschale Pro-Kopf-Rückzahlung ist deshalb progressiv wirksam. Wichtiger Zweitrundeneffekt (nicht separat modelliert): Die 14 Mrd. sind aktuell Einnahmen des Klima- und Transformationsfonds (KTF); mit Einführung eines Klimageldes stehen sie für KTF-Programme (BEG, BEW, EEG-Übernahme) nicht mehr zur Verfügung, sofern die Ausschüttung nicht durch zusätzliche Mittel gegenfinanziert wird. Konzepte der Parteien unterscheiden sich in Verteilungsmodell (pauschal vs. einkommensabhängig) und Höhe - eine Kaskade lässt sich später ergänzen.
Quelle: diw.de