Ausgaben Bildung, Forschung & Familie

Kita-Bundesmittel nach dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz streichen

Fiskalischer Effekt: +1,5 Mrd. € / Jahr

Das Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG, Gesetzentwurf der Bundesregierung Drs. 21/8239, erste Lesung im Bundestag am 09.10.2026, noch nicht beschlossen) löst das KiTa-Qualitätsgesetz ab: verpflichtende Sprach- und Entwicklungsstandsfeststellung spätestens im fünften Lebensjahr, Förderung bei Bedarf, zusätzliches Personal für Kitas in schwierigen Lagen. Der Bund beteiligt sich nicht über einen Ausgabetitel, sondern überlässt den Ländern Umsatzsteuer (§ 1 Finanzausgleichsgesetz): 1,493 Mrd. € in 2027 und 2028, 1,243 Mrd. € in 2029 und 0,993 Mrd. €/Jahr von 2030 bis 2034, zusammen rund 9,2 Mrd. €. Laut Gesetzentwurf ist dafür im Regierungsentwurf 2027 und im Finanzplan bis 2030 im Einzelplan 60 Vorsorge getroffen - der Betrag ist also bereits eingepreist. Diese Reformoption streicht die Bundesbeteiligung: Der Bund behält 2027 rund 1,5 Mrd. € Umsatzsteuer, die Länder müssten die neuen Pflichten allein finanzieren. Zum Vergleich: Bisher erhielten die Länder für die Kita-Qualität rund 2 Mrd. €/Jahr (2024-2026). Nicht enthalten sind die zusätzlichen Investitionsmittel für Kitas (laut tagesschau 4 Mrd. € bis 2029), die über das Sondervermögen Infrastruktur und Klimaneutralität laufen (Kap. 6093 Tit. 882 42, 434 Mio. € in 2027).

Quelle: dserver.bundestag.de