Ausgaben Bildung, Forschung & Familie

Kita-Bundesmittel auf bisherigem Niveau halten (rund 2 Mrd. €/Jahr)

Fiskalischer Effekt: −500 Mio. € / Jahr

Mit dem Startchancen- und Qualitätsentwicklungsgesetz (SCQEG, Gesetzentwurf der Bundesregierung Drs. 21/8239, noch nicht beschlossen) sinkt der Bundesanteil an der Kita-Finanzierung: Bisher überließ der Bund den Ländern rund 1,993 Mrd. €/Jahr Umsatzsteuer (2024-2026), künftig sind es 1,493 Mrd. € in 2027 und 2028, 1,243 Mrd. € in 2029 und 0,993 Mrd. €/Jahr von 2030 bis 2034. Gleichzeitig kommen neue Pflichten hinzu, etwa die Sprachstandsfeststellung für alle Kinder und zusätzliches Personal in Kitas in schwierigen Lagen. Der Familienbund der Katholiken kritisiert: „Qualität lässt sich nicht dauerhaft mit weniger Geld und mehr Aufgaben sichern" (tagesschau, 09.10.2026); auch Grüne und Linke kritisierten in der ersten Lesung die sinkenden Bundesmittel. Diese Reformoption hält die Bundesbeteiligung auf dem bisherigen Niveau von rund 2 Mrd. €/Jahr: 2027 rund +0,5 Mrd. € gegenüber dem bereits eingepreisten Gesetzentwurf, ab 2030 wären es rund +1 Mrd. €/Jahr. Schließt sich mit der Streichung der Kita-Bundesmittel aus.

Quelle: dserver.bundestag.de