Erbschaftsteuer-Ausnahmen für Betriebsvermögen abschaffen
Große Erbschaften von Unternehmern sind weitgehend steuerfrei. Abschaffung der Ausnahmen (§13a-c ErbStG) brächte ~5,1 Mrd. € mehr. Aktuelle Destatis-Zahlen (2025) zeigen ein Rekord-Steueraufkommen bei Erbschaft- und Schenkungsteuer von insgesamt 21,4 Mrd. € (+60,8 % ggü. Vorjahr) — Vermögensübertragungen ab 20 Mio. € wuchsen dabei besonders stark (+146,8 %). Allein bei der Verschonungsbedarfsprüfung für Unternehmensvermögen (§28a ErbStG, die Bedürfnisprüfung für sehr große Firmenerbschaften über 26 Mio. €) wurden 2025 Steuern in Höhe von 3,7 Mrd. € erlassen — ein separat ausgewiesener Teil der hier abgebildeten Ausnahmeregelungen, der die Größenordnung des Sliders stützt. Die angesetzten +5,1 Mrd. € sind vor diesem Hintergrund eher konservativ: Angesichts des starken Aufwuchses bei Vermögensübertragungen und Steueraufkommen dürfte der tatsächliche Effekt einer Abschaffung im Jahr 2027 eher zwischen 6 und 7 Mrd. € liegen. Schließt sich mit der Erbschaftsteuer-Reform nach DIW-Modell gegenseitig aus - beide streichen die Verschonung von Betriebsvermögen und sind daher nicht addierbar.
Quelle: finanzwende.de