Ausweitung der Exzellenzstrategie zurücknehmen (Bundesanteil auf Stand 2025)
Die Ausweitung der Exzellenzstrategie ist beschlossen und im Regierungsentwurf 2027 bereits eingepreist: Bund und Länder haben die Gesamtfördermittel 2022 von 533 auf 687 Mio. €/Jahr erhöht, damit ab 2026 bis zu 70 statt 57 Exzellenzcluster gefördert werden können; ab 2027 kommen fünf neue Exzellenzuniversitäten bzw. -verbünde hinzu (Auswahl der Exzellenzkommission vom 02.10.2026), insgesamt dann 15. Der Bundesanteil (Bund-Länder-Schlüssel 75:25, Kap. 3002 Tit. 685 13) steigt dadurch von 399 Mio. € (Ist 2025) über 515 Mio. € (2026) auf 600 Mio. € (2027). Diese Reformoption nimmt die Ausweitung zurück und setzt den Bundesanteil wieder auf den Stand von 2025 (rund 400 Mio. €): -0,2 Mrd. €/Jahr. Einschränkung: Bereits bewilligte Cluster und Exzellenzuniversitäten sind für ihre Förderperiode zugesagt; eine Rücknahme wäre realistisch nur für künftige Förderrunden möglich und würde den Wettbewerb um die neuen Standorte nachträglich entwerten.
Quelle: dserver.bundestag.de