Ehegattensplitting durch Familiensplitting ersetzen (KAS-Modell)
Umbau des Ehegattensplittings zum Familiensplitting nach französischem Vorbild (KAS-Analyse Nr. 509, Stadler 2023). Die gemeinsame Veranlagung wird nicht mehr an die Ehe, sondern an im Haushalt lebende Kinder gekoppelt: Faktor 1 pro Elternteil plus 0,5 pro Kind (analog zur Kindergeldberechtigung). Kinderlose Ehen verlieren den Splittingvorteil, Alleinerziehende, unverheiratete Paare mit Kindern und kinderreiche Familien gewinnen. Aufkommenswirkung laut Analyse nahezu neutral: Schätzungen bewegen sich zwischen +20 Mrd. € und −50 Mrd. €; der Autor hält Aufkommensneutralität für das wahrscheinlichste Szenario, weil 54 % der Ehen kinderlos sind (Splittingvorteil fällt weg) und kinderreiche Familien statistisch selten (nur 2,1 % mit vier, 0,7 % mit fünf oder mehr Kindern). Delta −15,4 Mrd. gleicht den Splitting-Wegfall aus dem Eltern-Slider aus, sodass die Kombination netto aufkommensneutral ist.
Quelle: kas.de