Ausgaben Allgemeine Finanzverwaltung

EEG-Zuschuss auf den Bedarf laut Netzbetreiber-Prognose anheben (16,5 → 17,52 Mrd. €)

Fiskalischer Effekt: −1,0 Mrd. € / Jahr

Seit 2023 zahlt der Bund die EEG-Förderung aus dem Haushalt. Die Übertragungsnetzbetreiber haben einen gesetzlichen Anspruch auf Ausgleich ihrer EEG-Ausgaben (Energiefinanzierungsgesetz). Der Regierungsentwurf 2027 veranschlagt dafür 16,5 Mrd. € (Einzelplan 60, Kapitel 6002, Titel 683 07 „Zuschüsse zur Entlastung beim Strompreis"). Der Betrag ist also in der Baseline enthalten. Am 26.10.2026 haben die Übertragungsnetzbetreiber 50Hertz, Amprion, TenneT und TransnetBW den EEG-Finanzierungsbedarf 2027 auf 17,524 Mrd. € beziffert, rund 1 Mrd. € mehr als im Entwurf. Die Option hebt den Ansatz auf diesen Wert an. Das ist keine neue Förderung, sondern eine Anpassung an die erwartete Zahlungspflicht. Herleitung der Prognose: Kosten 18,61 Mrd. € (vor allem Zahlungen an Anlagenbetreiber) minus Erlöse 2,68 Mrd. € ergeben eine Deckungslücke von 15,93 Mrd. €. Dazu kommt eine gesetzliche Liquiditätsreserve von 10 % (1,59 Mrd. €). Ohne Reserve läge der Bedarf also unter dem Ansatz. Wie hoch die Zahlungen tatsächlich ausfallen, hängt vor allem von den Börsenstrompreisen ab: Sinken die Markterlöse für Wind- und Solarstrom, muss der Bund mehr ausgleichen. Die laufende EEG-Novelle ist in der Prognose noch nicht berücksichtigt.

Quelle: netztransparenz.de