Erbschaftsteuer nach DIW-Modell reformieren (Vergünstigungen abbauen, höhere Lebensfreibeträge, 4 Tarifstufen)
Reformvorschlag von Stefan Bach und Thomas Sinclair im DIW-Wochenbericht 4/2026: Die Verschonung von Betriebsvermögen und die Begünstigung vermieteter Wohnimmobilien fallen weg, selbst genutztes Wohneigentum bleibt begünstigt. Statt der bisherigen Freibeträge pro Erbfall gibt es Lebensfreibeträge - 1 Mio. € in Steuerklasse I (Kinder, Ehepartner), 100.000 € in Steuerklasse II und 50.000 € in Steuerklasse III. Der Tarif wird von sieben auf vier Stufen vereinfacht, in Steuerklasse I mit Sätzen von 15 bis 30 %. Mehraufkommen laut DIW: langfristig rund 2,3 Mrd. €/Jahr. Zum Vergleich: Allein der Abbau der Vergünstigungen brächte laut DIW rund 7,8 Mrd. €/Jahr - den größten Teil davon geben die deutlich höheren Freibeträge und der flachere Tarif an kleine und mittlere Erbschaften zurück. Schließt sich mit „Erbschaftsteuer-Ausnahmen für Betriebsvermögen abschaffen" gegenseitig aus, da beide die Verschonung von Betriebsvermögen streichen. Hinweis zur Ertragshoheit: Die Erbschaftsteuer ist nach Art. 106 Abs. 2 Nr. 2 GG eine Ländersteuer - wie bei der Vermögensteuer rechnet der Konfigurator den Effekt vereinfachend für den Gesamtstaat.
Quelle: diw.de