Cannabis-Vollegalisierung: staatlich regulierter Einzelhandel (2. Säule des CanG)
Das seit April 2024 geltende Cannabisgesetz (CanG) hat den Eigenanbau und Anbauvereinigungen legalisiert. Die im Koalitionsvertrag 2021 angekündigte „2. Säule" — der staatlich lizenzierte Einzelhandel — steht noch aus. Zwei ökonomische Studien liefern die Zahlengrundlage: Haucap/Knoke (Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf, 2021 im Auftrag des Deutschen Hanfverbands): ~4,7 Mrd. €/Jahr Gesamteffekt für den deutschen Staat (~3,34 Mrd. € Steuermehreinnahmen aus Cannabissteuer + Umsatzsteuer + Ertragsteuern, ~1,4 Mrd. € Kosteneinsparungen bei Polizei/Justiz/Strafvollzug). Wirtschaftsdienst-Analyse Beck/Prinz (2024): bestätigt die Größenordnung, betont hohe Unsicherheiten bei Schwarzmarktverdrängung. Zur Aufteilung: Die 1,4 Mrd. € Kosteneinsparungen fallen praktisch vollständig bei den Ländern an (Polizei, Justiz, Strafvollzug), auch die Ertragsteuern sind hälftig Länder-/Kommunalanteile. Der reine Bundesanteil (Cannabissteuer als Bundes-Verbrauchsteuer + USt-Bundesanteil ~52 %) wird konservativ auf ~1,5 Mrd. €/Jahr geschätzt.
Quelle: wirtschaftsdienst.eu