Bundesalimentationsgesetz umsetzen (verfassungskonforme Beamtenbesoldung, BMI 2026)
Umsetzung der amtsangemessenen Alimentation für Bundesbeamte auf Grundlage der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschlüsse vom 04.05.2020 und 17.09.2025 / 2 BvL 20/17). Die Rechtsprechung verlangt, dass die Nettoalimentation eines Beamten der niedrigsten Besoldungsgruppe mindestens 15 % über der Grundsicherungsleistung liegt bzw. den Mindeststandard von 80 % des Medianeinkommens erreicht. Das Bundesinnenministerium (Dobrindt/CSU) hat im April 2026 einen Referentenentwurf für ein Bundesalimentationsgesetz vorgelegt; nach umfangreicher Kritik aus Gewerkschaften und Verbänden wurde der Entwurf zurückgezogen, ein Kabinettsentwurf wird frühestens September 2026 erwartet. Haushaltsvolumen laut Deutschem Bundeswehr Verband (DBwV-Stellungnahme): 3,5 Milliarden EUR pro Jahr. Betroffen sind rund 200.000 aktive Bundesbeamte, 180.000 Soldaten sowie hunderttausende Versorgungsempfänger. Wichtige Einordnung: rechtlich verpflichtend, politisch nur die Fragen "wann" und "in welcher konkreten Ausgestaltung" - nicht "ob". Länder- und Kommunalbeamte sind separat betroffen und werden über die Landeshaushalte finanziert; ihre Kosten liegen nicht im Bundeshaushalt.
Quelle: dbwv.de