Mieteinnahmen: Gewerbesteuer-Ausnahme streichen
Fiskalischer Effekt: +1,5 Mrd. € / Jahr
Seit 1935 sind Mieteinnahmen von Immobiliengesellschaften von der Gewerbesteuer befreit. Abschaffung: +1,5 Mrd. € (DIW 2021). Zu beachtender Sekundäreffekt (nicht ins delta eingerechnet): In angespannten Wohnungsmärkten kann die zusätzliche Gewerbesteuerlast an Mieter:innen weitergegeben werden. Steigende Mieten führen dann zu höheren Kosten der Unterkunft (KdU) in Bürgergeld und Grundsicherung - der Bund trägt einen erheblichen Teil dieser KdU-Kosten und würde die eigene Mehreinnahme damit teilweise selbst wieder aufzehren. Größenordnung dieses Zweitrundeneffekts grob im mittleren dreistelligen Millionenbereich pro Jahr, stark abhängig von Marktenge und Weitergabequote.
Quelle: finanzwende.de