Einnahmen Einnahmen-Reformen

Steuerbefreiung für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeitszuschläge streichen (§ 3b EStG)

Fiskalischer Effekt: +1,4 Mrd. € / Jahr

Nach § 3b EStG sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit bis zu bestimmten Höchstsätzen von der Einkommensteuer befreit. Der 30. Subventionsbericht des Bundes weist diese Ausnahme unter der Steuervergünstigung Nr. 97 mit rund 3,25 Mrd. €/Jahr Steuermindereinnahmen für den Gesamtstaat aus; auf den Bund entfallen rund 1,381 Mrd. €/Jahr. Wirtschaftsverbände (Ifo, BDA) fordern die Streichung als Vereinfachung des Steuerrechts. ⚠️ Wichtige Verteilungswirkung: Regressiv - überproportional belastet werden mittlere und untere Einkommen in Schichtberufen (Krankenpflege, Rettungsdienst, Feuerwehr, Polizei, Sicherheit, Gastronomie, Logistik, Industrieproduktion). Der DGB und Berufsverbände dieser Branchen warnen deshalb vor einer solchen Streichung; sie käme faktisch einer Nettolohnkürzung von häufig 100-300 €/Monat für Schichtarbeitende gleich. Zu berücksichtigender Zweitrundeneffekt: In besonders belasteten Branchen (Pflege, Sicherheit) könnten Beschäftigte auf höhere Bruttolöhne oder Zulagen drängen, was Personalkosten und in der Folge Preise/Beitragssätze (z. B. GKV, Pflegeversicherung) heben würde.

Quelle: bundesfinanzministerium.de