Agrardiesel-Steuerbegünstigung: verbliebene Rest-Entlastung nach § 57 EnergieStG vollständig streichen
Der stufenweise Ausstieg aus der Agrardiesel-Steuerbegünstigung (Beschluss Ende 2023, Auslauf bis 2026) ist in der Baseline des Konfigurators bereits eingepreist. Trotzdem weist der 30. Subventionsbericht des Bundes (BMF) für die Steuervergünstigung Nr. 20 - Energiesteuerentlastung nach § 57 EnergieStG für Land- und Forstwirtschaft - noch rund 430 Mio. €/Jahr verbleibende Steuermindereinnahmen aus. Grund: Der Ausstieg hat die Rückvergütung reduziert, die Norm § 57 EnergieStG aber nicht vollständig aufgehoben. Eine ersatzlose Streichung des Paragrafen wäre zusätzlich +0,43 Mrd. €/Jahr Bundeseinnahme. Politischer Kontext: Die Bauernproteste 2024 haben sich am ursprünglichen Ausstieg entzündet - eine weitere Verschärfung hätte erneute Konfliktdynamik. Komplementär zur bestehenden Reformoption „Agrardiesel-Förderung wiederherstellen" (die die Reversion des Ausstiegs mit −0,9 Mrd. €/Jahr modelliert): beide Reformoptionen zeigen die politischen Gegenrichtungen desselben Sachverhalts.
Quelle: bundesfinanzministerium.de