Grundsteuer B aufkommensneutral gestalten (Nicht-Wohngebäude → 440 Punkte)
Die Haushaltssatzung 2027/2028 setzt einen einheitlichen Grundsteuer-B-Hebesatz von 374 Punkten fest. Die Grundsteuerreform hat Düsseldorf einen Minderertrag von 10 Mio. €/Jahr beschert (Kämmerei, RAT/016/2026). Die Linke beantragt, nur den Hebesatz für Nicht-Wohngebäude auf die ursprünglichen 440 Punkte anzuheben — Wohngebäude bleiben unberührt, um den Wohnungsmarkt nicht zusätzlich zu belasten. Hinweis: Betrag aus dem Haushalt 2026, für 2027/2028 noch zu prüfen.
Quelle: linksfraktion-duesseldorf.de